Kostenübernahme und Erstattung:
Wir stellen unsere Leistungen über die GOÄ bzw. im Falle der Osteopathie analog der GOÄ in Rechnung. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel auch die Kosten für osteopathische Behandlungen.
Die gesetzlich versicherten Patienten können für osteopathische Behandlungen ebenfalls direkt in unserer Praxis einen Termin vereinbaren, d.h. es ist kein Rezept und keine Überweisung notwendig. Sie erhalten dann eine Privatrechnung, die Sie dann mit der Frage nach Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Falle einer orthopädischen Behandlung können Sie als Selbstzahler zu uns kommen.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen ebenfalls Teile der osteopathischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die Höhe des Leistungsumfanges und ggf. die Abrechnungsmodalität. So werden je nach Krankenversicherung z.B. nur bestimmte osteopathische Techniken oder Behandler unterstützt.
Wir sind zertifizierte und diplomierte Therapeuten und gehören als Ärzte der DAAO (Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie) an. Wir sind auf der Therapeutenliste der DAAO im Internet zu finden.